Nachbetreuung


Setting
Die Nachbetreuung ergibt sich aus der jeweiligen vorhergegangenen Hilfeform und wird in der Regel unter dieser gesetzlichen Grundlage bewilligt. Vorausgehen können somit die Betreuungsweisung, die Erziehungsbeistandschaft oder der Soziale Trainingskurs.

Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst alle von den Ambulanten Maßnahmen betreuten jungen Menschen sowie deren Eltern.

Zielsetzung
Die Nachbetreuung bietet die Möglichkeit, nach regulärer Beendigung einer Maßnahme für den Betreuten weiterhin einen Ansprechpartner zur Verfügung zu haben. Ziel ist unter anderem die Abrundung des Prozesses und die Begleitung und Beratung bei aufkommenden Schwierigkeiten, die noch nicht abschließend selbstständig gelöst werden können. Die Nachbetreuung dient auch als Rückfallprophylaxe.

Dauer
Die Nachbetreuung wird bezüglich Inhalt und Intensität in Absprache mit dem Jugendamt dem individuellen Bedarf des zu Betreuenden angepasst, ist jedoch auf die Dauer von maximal sechs Monaten begrenzt.

Arbeitsweise
Durchgeführt wird die Nachbetreuung von der pädagogischen Fachkraft, die die vorherige Maßnahme durchgeführt hat. Gearbeitet wird nach dem Ansatz der Lebensweltorientierung kombiniert mit verschiedenen anderen pädagogischen Ansätzen. Im Fokus steht die Beratung und Anleitung zur selbstständigen Lösungserarbeitung des zu Betreuenden.