Erziehungsbeistandschaft


Setting

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristige ambulante Hilfe zur Erziehung in Form von Beratung und Prävention für zu Betreuende und deren Eltern gemäß § 27 i. V. mit § 30 und § 41 SGB VIII. Dieses Hilfsangebot kann sowohl auf der Basis von Freiwilligkeit in Anspruch genommen werden oder auch in Form einer Auflage im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes vom Jugendrichter gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 JGG verhängt werden. Die Arbeit gliedert sich im Falle einer gerichtlichen Auflage wie in der Betreuungsweisung (Inhalte siehe Betreuungsweisung).

Zielgruppe
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich in erster Linie als präventives Angebot an strafunmündige Kinder im Alter von 9 - 13  Jahren und deren Eltern, die bereits durch delinquentes Verhalten auffällig wurden bzw. bei denen durch den Einfluss ihres familiären und/oder sozialen Umfeldes dieses Verhalten zu erwarten ist. Des Weiteren kann eine Erziehungsbeistandschaft auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden installiert werden, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, eine gerichtliche Auflage haben oder als Folgemaßnahme einer Betreuungsweisung, wenn diese vom gerichtlichen und somit sanktionellen Rahmen gelöst werden soll.

Zielsetzung
Unser Schwerpunkt innerhalb der Erziehungsbeistandschaft liegt auf der präventiven Arbeit mit jungen Menschen. Ziel der Arbeit ist die Aufklärung, das Aufzeigen und Erarbeiten von Alternativen sowie die Veränderung des Verhaltens und die Verbesserung bzw. die Wiederherstellung einer tragfähigen Familienbeziehung. Dabei steht die Persönlichkeit des jungen Menschen im Vordergrund. Es gilt, dem jungen Menschen zu mehr Sicherheit und Verständnis in seiner Lebenswelt zu verhelfen. Auf diese Weise sollen auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die sich nachhaltig überfordert fühlen, bei der Erziehung unterstützt und entlastet werden.

Dauer
Die Dauer der Erziehungsbeistandschaft wird individuell im jeweiligen Hilfeplanprozess festgelegt und halbjährlich überprüft.

Arbeitsweise
Durchgeführt wird die Erziehungsbeistandschaft von pädagogischen Fachkräften. Gearbeitet wird nach dem Ansatz der Lebensweltorientierung kombiniert mit verschiedenen anderen pädagogischen Ansätzen. Die inhaltliche Arbeit gliedert sich in:
 
- Einzelbetreuung des zu betreuenden Kindes / Jugendlichen / Heranwachsenden
- Vertrauensfördernde Familienarbeit
- Kleingruppenarbeit mit den Kindern / Jugendlichen / Heranwachsenden
 
Dem delinquenten Verhalten soll mit vorbeugendem Handeln begegnet werden. Zur primären Prävention gehören die Aufklärung, Anleitung und Beratung. In der sekundären Prävention soll die latente Bereitschaft zu abweichendem Verhalten durch Beratung und Betreuung verringert werden.