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Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?


In der Regel wird ein Fall nach erfolgter Straftat einer TOA-Stelle durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zugewiesen. Ausnahmen bilden dabei Selbstmelder, die sich aus eigenem Leidensdruck oder auf Anraten von Rechtsanwälten oder anderen Institutionen melden, noch bevor es zu einer Strafanzeige kommt.
Nach interner Prüfung der Geeignetheit des Falls läuft das Mediationsverfahren wie folgt ab:

Schriftliche Kontaktaufnahme / Einladungsschreiben
 
  • In der Regel wird zuerst mit dem Täter Kontakt aufgenommen, da dessen Bereitschaft zum Ausgleich Grundvoraussetzung ist.
  • Danach Kontaktaufnahme mit den Geschädigten
  • Aufklärung über das TOA-Verfahren als Alternative zum Strafverfahren
  • Grundlage für die Entscheidung, ob eine außergerichtliche Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung möglich ist.

Vorgespräche
 
  • Einzelgespräche mit Geschädigten und Beschuldigten, um Ablauf, Bedingungen, Erwartungen und Ängste in einer geschützten Atmosphäre zu klären.

Ausgleichsgespräch
 
  • Dialog zwischen den Konfliktparteien in Anwesenheit des Vermittlers
  • Es wird eine prozessorientierte Vorgehensweise ermöglicht, d. h. die Auseinandersetzung ist eigenverantwortlich und es können individuelle Gestaltungsmnöglichkeiten zur Konfliktschlichtung berücksichtigt werden
  • Mithilfe des Mediators werden Möglichkeiten zur Wiedergutmachung ausgehandelt und mit der gegnerischen Konfliktpartei besprochen

Vereinbarung/Wiedergutmachung
 
  • Schriftlich fixierte Vereinbarung, in der die Schlichtungsverhandlung und die Form der Schadenswiedergutmachung festgehalten werden
  • Formen der Wiedergutmachung können beispielsweise sein: Vereinbarung von Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.
  • Überwachung der Einhaltung von Vereinbarungen durch die Vermittlungsstelle
  • Sachstands- bzw. Abschlussbericht an die zuweisende Behörde.



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