Leben ohne Gewalt


Das Programm richtet sich an jugendliche/heranwachsende Straftäter, die im Bereich der Körperverletzungsdelikte auffällig wurden und bereit bzw. motiviert sind am Trainingskurs teilzunehmen und die Trainingsmodalitäten anzuerkennen. Weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Der zeitliche Umfang des Trainings wird mit einem Vorgespräch und acht Gruppenabenden à drei Stunden veranschlagt.

Zugang
Der Zugang zum Trainingskurs erfolgt entweder durch eine richterliche Weisung (§ 10 und 23 JGG) bzw. dem Jugendrichter und Jugendstaatsanwalt im Rahmen der Diversion (§ 45 und 47 JGG), auf Anregung und Antrag der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungs- oder Betreuungshilfe, der Jugendhilfe des ASD (§ 29 und 30 SGB VIII) sowie auch auf Antrag von Einrichtungen, Schulen, Eltern etc. (auch ohne vorheriges Strafverfahren).

Ziele
Ziel ist es, durch den Erwerb von Konfliktbewältigungsstrategien, der Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit sowie dem Erkennen der eigenen Frustrationstoleranz eine Verbesserung der sozialen Kompetenzen zu erreichen. Ebenso geht es um die Vermittlung gewaltgegensätzlicher Normen und Werte sowie dem Herstellen von Betroffenheit bezüglich ihrer Gewalttaten und somit dem Hervorrufen von Opferempathie.

Inhalt/Methoden in der Anwendung
Dies soll u. a. durch den Einsatz von Provokationstests sowie Rollen-, Assoziations- und Soziometriespiele, der Erarbeitung und Formulierung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele, als auch durch eine Kosten-Nutzen-Analyse zum Thema Gewalt und vereinzelter Deeskalationsübungen erreicht werden. Des Weiteren nimmt die Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie das Thema "Opferkommunikation" gleichfalls eine wichtige Rolle ein.
Die Inhalte der einzelnen Gruppenabende sind nicht starr festgelegt, sondern orientieren sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen und Defiziten der Teilnehmer.