Betreuungsweisung


Setting
Die Betreuungsweisung ist eine intensive, ambulante Einzelfallhilfe nach § 10 JGG i. V. mit den §§ 30 und 52 SGB VIII, welche auf der Basis des Jugendgerichtsgesetzes für Jugendliche und Heranwachsende (§ 1 JGG) im Bedarfsfall vorgehalten werden kann.

Zielgruppe
Die Betreuungsweisung ist für delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 Jahren bis 21 Jahren vorgesehen, die häufig bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und oft multiple Problemlagen in den Bereichen Elternhaus, Schule/Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Sucht, Schulden etc. aufweisen.

Zielsetzung
Primäre Zielsetzung der Betreuungsweisung ist es, eine erneute Straffälligkeit der jungen Menschen zu vermeiden. Dies soll durch das Eröffnen von neuen Lebensperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten sowie durch die Förderung der sozialen Integration und den Abbau von Benachteiligungen gewährleistet werden.

Dauer
Die Betreuungsweisung wird in der Regel für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten auferlegt. Im Anschluss daran kann sie bei Bedarf und Motivation des zu Betreuenden verlängert werden.

Arbeitsweise
Durchgeführt wird die Betreuungsweisung von pädagogischen Fachkräften. Gearbeitet wird nach dem Ansatz der Lebensweltorientierung kombiniert mit verschiedenen anderen pädagogischen Ansätzen. Sie soll die Jugendlichen/Heranwachsenden bei der Bewältigung von Entwicklungsdefiziten und problembehafteten Lebenssituationen unterstützen. Dabei liegt ein besonderer Focus der Arbeit auf den Sozialräumen, der Alltags- und Lebenswelt, den Vorstellungen und Wünschen der Jugendlichen/Heranwachsenden selbst.
 
Inhalte sind:
- Einzelgespräche
- Aufsuchende Arbeit
- Vermittelnde Arbeit
- Kooperationen
- Unterstützung und Begleitung bei Ämtergängen, Wohnungsangelegenheiten,
   Schule/Ausbildung, Freizeitgestaltung etc.
- Themen- und erlebniszentrierte Einheiten Sozialer Gruppenarbeit
- Regelmäßiges Gruppenangebot mit dem Schwerpunkt Klettern